Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufbau der Vereinten Nationen

United Nations building as seen from the German House

United Nations building as seen from the German House, © German UN Mission

Artikel

Den Vereinten Nationen gehören 193 Staaten an – und damit fast alle Staaten der Welt. Zusammen arbeiten sie politische Richtweisungen aus und verhandeln Resolutionen - und das in verschiedenen Formaten.

Den Vereinten Nationen gehören 193 Staaten an – und damit fast alle Staaten der Welt. In den Vereinten Nationen sind die Mitgliedstaaten durch ihre jeweiligen Regierungen vertreten. Die Hauptorgane der Vereinten Nationen sind entsprechend der Charta:

  • Die Generalversammlung
  • Der Sicherheitsrat
  • Das Sekretariat mit dem Generalsekretär
  • Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
  • Der Internationale Gerichtshof
  • Der Treuhandrat

Die Generalversammlung (GV) ist das politische Hauptorgan der Vereinten Nationen mit allumfassender Zuständigkeit. In ihr sind alle 193 Mitgliedsstaaten mit gleichen Rechten vertreten. Als einziges Plenarorgan nimmt die Generalversammlung eine politische Ausnahmestellung ein, die sie zur Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der Vereinten Nationen macht.

Die Generalversammlung hat sechs Hauptausschüsse. In ihnen sind wie im Plenum jeweils alle Mitglieder vertreten. Ihre Zuständigkeiten sind wie folgt festgelegt:

Dem Sicherheitsrat kommt unter den sechs Hauptorganen der Vereinten Nationen die Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu. Er ist das einzige Organ, das Beschlüsse mit völkerrechtlich bindender Wirkung für die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen fassen kann.

Das Sekretariat besteht aus dem Generalsekretär und den Bediensteten, die dem Generalsekretär unterstellt und verantwortlich sind. Seit 1. Januar 2017 ist Antonio Guterres, ehemaliger Premierminister Portugals, der Generalsekretär der Vereinten Nationen.

Der Wirtschafts- und Sozialrat ist das zentrale koordinierende Organ der Vereinten Nationen. Er ist Bindeglied zwischen der Politikebene der Generalversammlung und den Entwicklungstätigkeiten der nachstehenden Institutionen.

Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Der IGH kann auf Anfrage weiterer Organe der Vereinten Nationen unverbindliche Gutachten anfertigen. Jedoch können durch ihn auch Gutachten mit beratendem Charakter erstellt werden. Ihm gehören 15 unabhängige Richter an, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden.

Der Treuhandrat hatte ursprünglich die Aufgabe, die Verwaltung der dem Internationalen Treuhandsystem unterstellten Kolonialgebiete zu überwachen und diese bei ihrer Entwicklung zur Unabhängigkeit zu unterstützen. Mit der Beendigung des letzten Treuhandabkommens hat der Treuhandrat de facto seine Arbeit beendet.

Neben den Hauptorganen gibt es eine Vielzahl von Unterorganen, Sonderorganisationen, Fonds und Programmen und anderen zwischenstaatlichen Institutionen, die zum großen Teil erst nach der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 ins Leben gerufen wurden. Hierzu zählen etwa das Entwicklungsprogramm (UNDP) oder der Kinderhilfsfonds (UNICEF) der Vereinten Nationen.


Homepage der Vereinten Nationen: https://www.un.org/en/

nach oben